Treffen der Opferschutzbeauftragten und der Notfallseelsorge im Saarpfalz-Kreis

Zu einer Begegnung mit gegenseitigem Kennenlernen und Erfahrungsaustausch trafen sich am 5. Februar 2009 Mitarbeiter der Einsatzgruppe Saarpfalz-Kreis mit den Opferschutzbeauftragten des Polizeibezirks Saarpfalz, die ihren Sitz in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel haben. Es wurden gemeinsame Einsätze reflektiert und die Möglichkeiten der vertieften Zusammenarbeit besprochen, welche insbesondere die Übermittlung einer Todesnachricht und die Betreuung nach einem Verkehrsunfall betreffen. Die Gesprächsrunde soll nun regelmäßig wenigstens 1-2 mal im Jahr oder aus besonderen Anlässen stattfinden.

unten stehende Informationen über die Arbeit der Opferschutzbeauftragen wurden der Internetseite der Polizei des Saarlandes entnommen  http://www.saarland.de/7641.htm

Opferschutz

logo_opferschutzLogo „Opferschutz“

 

Institutionalisierung des Opferschutzes in der saarländischen Polizei

„Der Schutz der Opfer von Straftaten ist der Landesregierung sehr wichtig. Deshalb hat jetzt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport (MfIFFS) in der saarländischen Polizei den Opferschutz institutionalisiert. Erste entscheidende Maßnahmen sind die Ernennung von Opferschutzbeauftragten im Ministerium, in der Landespolizeidirektion und im Landeskriminalamt sowie die Festlegung von Richtlinien zum Opferschutz in der saarländischen Landespolizei“, sagte Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Im Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, der Landespolizeidirektion (LPD) und dem Landeskriminalamt (LKA) ist je ein Opferschutzbeauftragter bestellt.

Um der Wertigkeit des Opferschutzes Rechnung zu tragen, wurden die Dienststellen der Polizei, in denen die Opferschutzbeauftragten tätig sind umbenannt und tragen nun die Bezeichnung „Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz“.

Die Aufgaben des Referates D 1 des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport wurden ebenfalls um den Opferschutz erweitert und der Opferschutzbeauftragte namentlich ausgewiesen.

 

Die Opferschutzbeauftragten

Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport

Referat D 1

Kriminalitätsbekämpfung, Kriminalprävention und Opferschutz

 

Jürgen Felix Zeck

Erster Kriminalhauptkommissar

Mainzer Straße 136

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 – 1284

Fax: (0681) 962 – 1005

j.zeck@innen.saarland.de

 

Landespolizeidirektion

Sachbereich 42

Prävention und Opferschutz

Alfred Wagner

Polizeihauptkommissar

Mainzer Straße 134-136

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 – 2081

Fax: (0681) 962 – 2045

a.wagner@lpd.land.slpol.de

 

Landeskriminalamt

Dezernat 14

Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz

Graf-Johann-Straße 25-29

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 -3535

Fax: (0681) 962 – 3765

praeventionlkasl@t-online.de

 

Die Rahmenbedingungen des Opferschutzes in der saarländischen Polizei wurden in Leitlinien gefasst

Opfer haben individuelle Rechte und Bedürfnisse, die weit über das Ermittlungs- und Strafverfahren hinausgehen. Die Polizei ist sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Opfer bewusst. Daher tritt sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine sachgerechte und humane Opferbehandlung und eine, über die Ermittlungsebene hinausgehende, seriöse Hilfe außerhalb der Polizei ein.

Die Verantwortung für eine sachgerechte und humane Opferbehandlung umfasst:

  • sensibles Verständnis für die schwierige Situation des Opfers aufzubringen
  • die Anliegen des Opfers ernst zu nehmen und auf seine Bedürfnisse und Befindlichkeiten einzugehen
  • die Entscheidung des Opfers zu respektieren, ob und welche Hilfe es benötigt
  • Opfer vor unangemessenen, ungebührlich emotionalen und sozialen Belastungen zu schützen (Tatfolgen zu mindern, indirekte Schädigung zu vermeiden)
  • die Opfer aufzuklären, zu informieren und zu beraten

Ist weitergehende Hilfe notwendig und gewünscht, sorgt die Polizei für eine bedarfsgerechte und problemorientierte Vermittlung an kompetente Fachstellen (Opferhilfeeinrichtungen).

 

Opferschutz bei der Polizei hat auch seine Grenzen. Sie ergeben sich einmal aus dem gesetzlichen Auftrag, aber auch dort, wo eine juristische, medizinische, psychologische, therapeutische oder sonstige spezielle Fachbetreuung erforderlich wird.

 

Leitlinien

In den Leitlinien wird das Opfer als Mensch in den Vordergrund gestellt, der Schutz und Hilfe benötigt. Ein Schutzanspruch besteht gegenüber dem Staat, der die Verpflichtung übernommen hat, seine Bürger zu schützen. Die saarländische Polizei betrachtet den Opferschutz als Bestandteil ihres gesetzlichen Auftrages und als humane Verpflichtung. Sie sieht vorrangig Kriminalitätsopfer, schließt aber andere Geschädigte (beispielsweise Unfallopfer) im Rahmen polizeilicher Aufgabenerfüllung nicht aus.

Die Leitlinien definieren den Opferschutz, nennen die Ziele und stecken die Grenzen ab. Sie geben Grundstrukturen für die Organisation des polizeilichen Opferschutzes vor und bestimmen die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Opferschutzes.

 

Aufgaben der Opferschutzbeauftragten

Ihre strategische, koordinierende, lenkende und beratende Funktion auf dem Gebiet des Opferschutzes umfasst insbesondere Aufgaben wie

  • die Organisation, Umsetzung und Fortentwicklung des Opferschutzes in der Behörde
  • das Erheben, Analysieren und Bewerten opferorientierter Daten
  • das Sammeln und Weiterleiten wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen zum Opferschutz
  • die Mitwirkung bei der Erarbeitung opferbezogener Richtlinien und Dienstvorschriften sowie die Umsetzung von Gremienbeschlüssen
  • das Erarbeiten von Konzepten, Handreichungen und Programmen
  • den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes staatlicher und freier Träger des Opferschutzes und der Opferunterstützung
  • die Mitarbeit in Gremien und Projektgruppen
  • die Zusammenarbeit in Opferschutzfragen mit anderen Behörden und Einrichtungen
  • die Einbindung von Fachdienststellen und Beauftragten in speziellen Opferfragen
  • die Mitwirkung bei opferorientierten Präventionsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle
  • Unterstützung der Aus- und Fortbildung in den Themenbereichen Opferschutz
  • Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Fragen des Opferschutzes
  • Opferunterstützung in herausragenden Fällen und
  • das Erstellen eines periodischen Opferschutzberichtes.

Mit dem ersten Schritt, der Ernennung von Opferschutzbeauftragten, wird die Bedeutung des Opferschutzes hervorgehoben und damit ein Signal für eine stärkere Berücksichtigung des Opferschutzes in der Öffentlichkeit und in den Polizeibehörden gesetzt.