Ausweise

Die Dienstausweise werden auf Antrag ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Sie enthalten ein Foto des Besitzers. Auf der Rückseite sind weitere Angaben zur Gültigkeit und zum Verein enthalten. Ein sichtbares Sicherheitsmerkmal hilft der Polizei im Zweifelsfall die Fälschungen zu entdecken.

Für einen neuen Ausweis sind der ausgefüllte Antrag auf Verlängerung  und die Einwilligung in die Datenverarbeitung notwendig.

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung muss zusammen mit dem Antrag auf den Dienstausweis eingereicht werden. (Das Merkblatt verbleibt bei Euch, damit Ihr jederzeit überprüfen könnt, welche Rechte Ihr dem Verein eingeräumt habt.) Wichtig ist, dass bei beiden Absätzen ein Häckchen zwischen den runden Klammern links davon eingetragen wird. Wer die Daten zur Religionszugehörigkeit nicht preisgeben will, muss dies nicht tun und kann den zweiten Absatz unmarkiert belassen.

Das Formular und die Einwilligung in die Datenverarbeitung sind an den Kreisbeauftragten (Einsatzgrzuppenleiter) zu übergeben. Er darf die Angaben überprüfen und die für die Einsätze relevanten Daten übernehmen. Nach dem Ausstellen des Ausweises werden die Angaben zur Ausbildung und die Kontaktdaten in der vertraulichen Mitgliederdatenbank erfasst. Die Kreisbeauftragten händigen die Ausweise an die Besitzer aus. Schlussendlich werden die Anträge in der Personalakte beim Vorsitzenden aufbewahrt.

Antrag auf Verlägerung des Dienstausweises, Stand Mai 2017

Antrag Dienstausweis, Stand Mai 2017

Einwilligung in die Datenverarbeitung und Merkblatt (Falls Ihr den Antrag schon ausgefüllt habt. Ohne Einwilligung in die Datenverarbeitung keine Ausweise.)

Nach oben scrollen